Fünfundzwanzig Jahre nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, verabschiedete das Karlsruher Verfassungsgericht ein neues Grundrecht, das Recht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.
Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf. Mit diesem Urteil ist das Verfassungsgericht im Informationszeitalter angekommen und hat ein IT-Grundrecht erfunden: Der Computer wird zum Teil der Persönlichkeit.
Wie schon das Recht auf Datenschutz ist auch das neue Grundrecht eine Erweiterung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Als 1983 das Volk gezählt werden sollte, fürchtete man den gläsernen Menschen.
Heute ist der gläserne Mensch nach Meinung von Datenschützern schon Wirklichkeit geworden und unsere Grundrechte reichen aus Karlsruher Sicht nicht mehr aus, um die Bürger vor den Gefahren zu schützen, die sich aus dem technischen Fortschritt ergeben. Deshalb wird nun die Vertraulichkeit in informationstechnische Systeme hochgehalten; damit können sogar Haushaltsgeräte gemeint sein, wenn sie miteinander vernetzt sind.

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das alte Fernmeldegeheimnis helfen nicht wirklich weiter, wenn persönliche Daten in Computern ausgeforscht werden können.

Das Verfassungsgericht hat nun klargestellt, dass etwa eine reine Aufklärung des Verhaltens im Internet in der Regel kein Grundrechtseingriff ist. Anders verhält es sich mit der Online-Durchsuchung. Aber auch sie ist sowohl zur Vorsorge als auch für die Strafverfolgung zulässig. Das heißt es reicht nur der Verdacht, dass eine Gefahr „in näherer Zukunft“ eintritt, für eine Online-Durchsuchung aus. Bisher hat die Bundesanwaltschaft nur in zwei Fällen eine Online-Durchsuchung vornehmen wollen.

Neue technische Methoden allgemeiner Überwachung sind oft der einzige Ausweg aus permanenter Personalknappheit. Die Zukunft wird zeigen, was das bedeutet.
Die Grundrechte bilden den ersten und zugleich wichtigsten Teil unseres Grundgesetzes.
Sie umfassen 19 Artikel, in denen die Rechte der Menschen in unserem Staat erklärt werden.

Valid XHTML 1.0 Transitional