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Fünfundzwanzig Jahre nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
verabschiedete das Karlsruher Verfassungsgericht ein neues Grundrecht,
das Recht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme“. |
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Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für
Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten
ausspähen darf. Mit diesem Urteil ist das
Verfassungsgericht im Informationszeitalter
angekommen und hat ein IT-Grundrecht erfunden:
Der Computer wird zum Teil der Persönlichkeit.
Wie schon das Recht auf Datenschutz ist auch das neue
Grundrecht eine Erweiterung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Als 1983 das Volk gezählt werden sollte, fürchtete man den gläsernen
Menschen. |
Heute ist der gläserne Mensch nach Meinung von Datenschützern schon
Wirklichkeit geworden und unsere Grundrechte reichen aus Karlsruher
Sicht nicht mehr aus, um die Bürger vor den Gefahren zu schützen, die
sich aus dem technischen Fortschritt ergeben. Deshalb wird nun die
Vertraulichkeit in informationstechnische Systeme hochgehalten;
damit können sogar Haushaltsgeräte gemeint sein, wenn sie miteinander vernetzt sind.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das alte Fernmeldegeheimnis helfen
nicht wirklich weiter, wenn persönliche Daten in Computern ausgeforscht werden können.
Das Verfassungsgericht hat nun klargestellt, dass etwa eine reine Aufklärung des Verhaltens im Internet
in der Regel kein Grundrechtseingriff ist. Anders verhält es sich mit der Online-Durchsuchung.
Aber auch sie ist sowohl zur Vorsorge als auch für die Strafverfolgung zulässig.
Das heißt es reicht nur der Verdacht, dass eine Gefahr „in näherer Zukunft“ eintritt,
für eine Online-Durchsuchung aus. Bisher hat die Bundesanwaltschaft nur in zwei Fällen eine Online-Durchsuchung vornehmen wollen.
Neue technische Methoden allgemeiner Überwachung sind oft der einzige Ausweg aus permanenter Personalknappheit. Die Zukunft wird zeigen, was das bedeutet.
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Die Grundrechte bilden den ersten und zugleich wichtigsten Teil unseres Grundgesetzes. Sie umfassen 19 Artikel, in
denen die Rechte der Menschen in unserem Staat erklärt werden.
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