Während eines zweiwöchigen Projektes des Berufskolleg Essen Ost, hatten wir, die Klasse
MG-M4, die Aufgabe eine 8 seitige Illustration zum Thema Grundrecht zu erstellen.
Ziel war es eine aktuelle Verletzung im Grundrecht zu finden und darüber zu berichten. Im folgenden werden drei Arbeiten kurz angeschnitten. |
Gewalt an Schulen
Gewalt an Schulen ist ein Thema, das an jeder Schule aktuell ist. Bei diesem Projekt wird anhand der fiktiven Fotogeschichte des Abdul Awwal Gül die Problematik hinterleuchtet und auf verschiedene Grundrechtsverletzungen (Die Würde des Menschen ist unantastbar, Entfaltung der Persönlichkeit/körperliche Unversehrtheit, Gleichsatz/Gleichberechtigung, Glaubesn- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit...) hingewiesen, die täglich passieren.
zum Download |
Grundrechte und Medien: Artikel 5 weist jedem deutschen Bürger Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft zu.
Jedoch unterliegt dieses Recht Einschränkungen. Es dürfen keine anderen Rechte dadurch beeinträchtigt werden.
Es gibt Fälle, in denen ein Recht, das in Artikel 5 garantiert wird, wie die Informationsfreiheit mit einem anderen Recht in Konflikt gerät, z.B. dem Persönlichkeitsrecht, dieses wird ebenfalls jedem Bürger garantiert und ist gleich in mehreren Artikeln in unterschiedlicher Formulierung des Grundgesetzes verankert.
Im Beispielfall Rothenburg traten die Persönlichkeitsrechte eines Menschen mit der Kunstfreiheit, bzw. Informationsfreiheit in Konflikt als dessen Leben verfilmt wurde.
Der Meinungsfreiheit sind ebenfalls Grenzen gesetzt, die nicht in jedem Fall eindeutig sind, ironische Äußerungen werden beispielsweise nicht unbedingt als solche eingeordnet und geben dann unter Umständen genau die gegenteilige Meinung des Schreibers wieder. Das war in einem Internetforum, wo über den Anschlag auf das World Trade Center diskutiert wurde, der Fall, in dem der Schreiber eines ironisch gemeinten Kommentars anschließend wegen Billigung von Mord zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
In einer Zeit, in der mehr fotografiert wird als jemals zuvor, ist es wichtig, zu wissen, was Bildfreiheit eigentlich bedeutet. Gerade in diesem Bereich tritt die Bildfreiheit schnell in Konflikt mit anderen Rechten, wie z.B. das Persönlichkeitsrecht.
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RFID und der Verlust der Privatsphäre:
Bei diesem Projekt wurde sich mit dem Thema RFID- Technologie, im Hinblick auf die Grundrechte, beschäftigt.
Es werden Vor- und Nachteile aufgezeigt und sich kritisch mit dem Thema Datenschutz auseinander gesetzt, auf den durch die enormen Möglichkeiten dieser Technik ein großes Augenmerk fällt.
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Grundrechtsverletzungen können durch den Rechtsweg (Widerspruch, Klage)
geltend gemacht werden, da Grundrechte nach Art. 1 III GG unmittelbar geltendes Recht sind.
Außerdem kann bei Grundrechtsverletzungen jeder eine Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht
einreichen (Art. 19 IV in Verbindung mit 93 I Nr. 4 a GG). In der Regel muss dabei
jedoch vorher der übliche Rechtsweg eingehalten werden. |
Artikel 1 III
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
Artikel 19 IV
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. |
Artikel 93 I Nr. 4a
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein |
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Die Grundrechte bilden den ersten und zugleich wichtigsten Teil unseres Grundgesetzes. Sie umfassen 19 Artikel, in
denen die Rechte der Menschen in unserem Staat erklärt werden.
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