Nachfolgend aufgelistet wird ein Katalog der Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland (Schlagwortartige Auflistung). Nebenstehend findet sich ein weiterführender Link zur Seite des Bundesministerium der Justiz mit den jeweiligen kompletten Artikeln des Grundgesetzes.
Art. 1
Schutz der Menschenwürde
Art. 2
Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Art. 3
Gleichheitssatz, Gleichberechtigung
Art. 4
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Art. 5
Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit, sowie Freiheit von Kunst und Wissenschaft
Art. 6
Schutz von Ehe und Familie
Art. 7
Recht auf Schulwahl, Religionsunterricht und zur Errichtung von Privatschulen
Art. 8
Versammlungsfreiheit
Art. 9
Vereinigungsfreiheit
Art. 10
Brief- und Postgeheimnis
Art. 11
Freizügigkeit im Bundesgebiet
Art. 12
Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit
Art. 12 a
Wehr- und Zivildienst
Art. 13
Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 14
Eigentumsrechte, Erbrechte
Art. 15
Vergesellschaftung, Gemeineigentum
Art. 16
Verbot von Ausbürgerung und Auslieferung
Art. 16a
Asylrecht
Art. 17
Petitionsrecht
Art. 17a
Einschränkbarkeit der Art. 5, 8, 11, 13, 17
Art. 18
Missbrauchsregelungen für Art. 5, 8, 9, 10, 14, 16a
Art. 19
Einschränkungen und Rechtsweggarantie
Art. 20 Abs. 4
Wiederstandsrecht
Art. 33
Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, gleicher Zugang zu öffentlichen Ämter
Art. 38
Wahlrecht
Art. 101
Anspruch auf gesetzlichen Richter
Art. 103
Anspruch auf rechtliches Gehör, Rechtsgarantie
Art. 104
Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug


Die Grundrechte bilden den ersten und zugleich wichtigsten Teil unseres Grundgesetzes.
Sie umfassen 19 Artikel, in denen die Rechte der Menschen in unserem Staat erklärt werden.

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