Das Grundgesetz ( Abk. GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Das es Grundgesetz und nicht Verfassung heißt, begründet sich in der Geschichte Deutschlands. Es existiert seit der Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949. Damals war Deutschland durch die Besatzermächte geteilt. Auf der einen Seite die USA, Frankreich und Großbritannien und auf der anderen Seite die Sowjetunion. Da sich beide Seiten aufgrund ihrer unterschiedlichen Meinungen nicht auf eine Staatsform und Verfassung einigen konnten, wurde zunächst nur für den Westen Deutschlands eine Verfassung erstellt, das Grundgesetz, dass nach der Vereinigung von Ost und West zu einer gemeinsamen Verfassung werden sollte.
Das Grundgesetz enthält 146 Artikel. Kein Gesetz, das erlassen wird darf dem Grundgesetz widersprechen.
Dabei sind die wichtigsten Artikel, die Grundrechte, im ersten Abschnitt zu finden. Sie legen fest welche Rechte die Menschen in der BRD gegenüber dem Staat haben. Diese Rechte sind für alle Staatsorgane bindend. Dabei wird zwischen den Grundrechten unterschieden, die für alle Menschen, die hier leben gelten, wie z.B. Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) und jenen, die für alle Staatsbürger gelten wie z.B. Artikel 8 („Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“).

Die Grundrechte sollen dazu dienen die Macht des Staates gegenüber seinen Bürgern zu begrenzen und dem Bürger seine grundlegenden Rechte zu garantieren.
Ferner wird in den weiteren Abschnitten des Grundgesetzes die Organisation des Staates festgelegt. Das reicht von der Bestimmung der Staatsform über die Machtverteilung an die einzelnen Staatsorgane bis hin zur Festlegung der Rechten und Pflichten für bestimmte politische Ämter und Staatsorgane.Die Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden (Artikel 19). Das heißt aber nicht, dass die Grundrechte prinzipiell unveränderlich sind. Auch sie unterliegen einem politischen Wandel oder initiieren eben diesen. So wurde z.B. in Artikel 3, Absatz 3 der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ erst 1994 in das Grundgesetz aufgenommen. Damit sind die Grundrechte Spiegelbild des gesellschaftlichen und politischen Wandels. Sie zeigen Veränderungen auf, die durch ihre Aufnahme in das Grundgesetz als unwiderrufliche Rechte verankert werden und geben dem Staat und seinen Bürgern Aufgaben für die Zukunft.
Fünfundzwanzig Jahre nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, verabschiedete das Karlsruher Verfassungsgericht ein neues Grundrecht, das Recht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

Valid XHTML 1.0 Transitional