• Frühjahr 1948: Entscheidung über die Bildung eines deutschen Staates
  • 09/1948 bis 05/1949 wurde über das Grundgesetz beraten
  • am 23.5.1949 wurde das Grundgesetz verkündet
  • Entscheidende Wegmarken bei der Grundrechtsentwicklung waren der Codé Napoelon 1804, die Grundrechtskataloge der Verfassung von 1848 & 1919
  • 1990: Ausdehnung des Grundgesetzes auf ganz Deutschland
Codé Napoleon
  • vollständige und einheitliche Regelung des Zivilrechts
  • die Garantie: Freiheit des Personen und des Eigentums, Gleichheit vor dem Rechtund die Trennung von Staat und Kirche
Verfassung 1848
  • Schaffung allgemeiner Grundrechtsgarantien durch das Frankfurter Paulskirchenparlament
  • Wurde aber nicht durchgesetzt
Weimarer Verfassung von 1919
  • ersten Grundrechte wurden geschaffen
  • beinhaltet die klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte unter der Überschirft: „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“
  • erstmals bekamen Frauen staatsbürgerliche Rechte
Grundgesetz von 1949
  • enthalten strickte Bindung aller staatlichen Institutionen an die Verfassung
  • Schaffung von unabänderlichen Grundprinzipien
  • Artikel 1 – 19 des Grundgesetz
Die Grundrechte bilden den ersten und zugleich wichtigsten Teil unseres Grundgesetzes.
Sie umfassen 19 Artikel, in denen die Rechte der Menschen in unserem Staat erklärt werden.

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